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Fachartikel

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TMG wird zum DDG: Ihr Impressum braucht dringend ein Update!

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Webseitenbetreiber in Deutschland haben sich grundlegend geändert!

Seit dem 14. Mai 2024 ist das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten, das das Telemediengesetz (TMG) ablöst.

Alle Unternehmen sind jetzt in der Pflicht, ihr Impressum entsprechend den neuen Vorgaben anzupassen. Ein veraltetes Impressum kann nun gravierende Folgen haben.

 

Was ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)?

Besonders Geschäftsführer kleiner und mittelständischer Industrieunternehmen in Sachsen sollten jetzt handeln.

Das DDG bringt neue Anforderungen mit sich, die unbedingt beachtet werden müssen.

Ein fehlerhaftes oder nicht aktualisiertes Impressum kann schnell zur Zielscheibe von Abmahnanwälten werden.

Abmahnungen wegen eines unzureichenden Impressums können empfindliche Kosten nach sich ziehen – nicht selten belaufen sich diese auf mehrere tausend Euro, zuzüglich Anwalts- und Gerichtskosten.

Ein rechtssicheres Impressum ist daher unerlässlich.

 

 

Aktualisieren Sie ihr Impressum!

Ihre Webseite rechtlich auf dem neuesten Stand zu halten, sollte oberste Priorität haben.

Wir bieten Ihnen maßgeschneidertes Webdesign für Industrieunternehmen und stellen sicher, dass Ihre Webseite alle aktuellen rechtlichen Anforderungen erfüllt.

Unsere Wartung hilft Ihnen, Abmahnungen zu vermeiden und sorgt dafür, dass Sie auch in Zukunft rechtlich abgesichert sind.

Stellen Sie sich vor, wie beruhigend es ist, zu wissen, dass Ihre Online-Präsenz keinen rechtlichen Fallstricken ausgesetzt ist.

 

Zukunftssicher und rechtlich einwandfrei.

Lassen Sie es nicht auf eine Abmahnung ankommen!

Buchen Sie noch heute ein kostenloses Erstgespräch mit uns, um Ihre Webseite auf DDG-Konformität zu prüfen.

Ein Klick genügt, um den ersten Schritt in Richtung rechtlicher Sicherheit zu machen.