§1 Anwendungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der MX Medienagentur und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die MX Medienagentur nur an, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
§2 Leistungen von MX Medienagentur / Mitwirkung des Kunden
Die MX Medienagentur ist eine Webdesign-Firma und erbringt individuelle und onlinebasierte Agenturdienstleistungen im Bereich des Markenaufbaus. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet die MX Medienagentur dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks oder konkreten Erfolgs.
Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig und rechtzeitig auf Verlangen der MX Medienagentur zu erfüllen. Sollte der Kunde eine Mitwirkungshandlung unterlassen und dadurch die Leistungserbringung durch die MX Medienagentur verhindern, bleibt das Recht auf Bezahlung für die MX Medienagentur unberührt.
Die MX Medienagentur wird die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Sie ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Subunternehmern und anderen Dritten erbringen zu lassen.
Sollte der Kunde trotz angemessener Fristsetzung und Erinnerung durch die MX Medienagentur in Verzug sein, indem er notwendige Informationen, Materialien oder sonstige für die Leistungserbringung erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht liefert, ist die MX Medienagentur berechtigt, nach Ablauf von 8 Wochen ab der letzten Aufforderung zur Mitwirkung die gesamte vereinbarte Vergütung zu verlangen, ohne die noch ausstehenden Leistungen erbringen zu müssen. Dies gilt als pauschalierter Schadensersatz für den entstandenen Aufwand und die entgangene Nutzungsmöglichkeit der für den Kunden vorgesehenen Ressourcen. Die MX Medienagentur behält sich das Recht vor, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, falls dieser nachweisbar ist.
Der Kunde verpflichtet sich hiermit ausdrücklich, die für die vertraglich vereinbarte Leistung notwendigen Mitwirkungspflichten zu erfüllen und der MX Medienagentur Zugriff auf alle angeforderten Gegenstände oder Unterlagen zu gewähren, die für die Durchführung der Leistungen erforderlich sind. Sollte die Leistungserbringung aufgrund eines Verstoßes gegen diese Pflichten beeinträchtigt werden, trägt der Kunde die daraus resultierenden Konsequenzen.
§3 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen MX Medienagentur und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
Bei mündlichem Vertragsschluss erhält der Kunde auf Wunsch von Ihrer MX Medienagentur eine Auftragsbestätigung, die jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
§4 Abnahme bedürftige Leistungen
MX Medienagentur kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
Nach erfolgreicher Funktionsprüfung kann der Kunde der MX Medienagentur innerhalb einer Woche mitteilen, ob die Arbeit vollständig abgenommen wird oder welche Mängel noch behoben werden müssen. Andernfalls gilt die Arbeit automatisch als abgenommen. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und der MX Medienagentur überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt ausschließlich beim Kunden.
Ist bei der Funktionsprüfung ein Mangel festzustellen, ist die MX Medienagentur verpflichtet und berechtigt, diesen weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden.
Bei Vorliegen eines erheblichen Mangels der Leistung ist die MX Medienagentur berechtigt, zweimal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
Sollte zwischen den Parteien Streit darüber bestehen, ob ein erheblicher oder unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist vor Einleitung eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist verpflichtet, die angemessene Vergütung des anrufenden Sachverständigen im Voraus zu leisten. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird die MX Medienagentur dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
Die (Teil-)Leistung der MX Medienagentur gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich innerhalb der von Ihnen festgelegten Frist von 10 Tagen zur Abnahme der jeweiligen Leistung nicht äußert.
Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere der Kostenersatz für die Beseitigung der Mängel, Schadensersatz sowie vergeblicher Aufwendungsersatz.
Falls die Mängel, die eine außerordentliche Kündigung des Vertrages rechtfertigen, nicht als erheblich angesehen werden können, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückerstattung von Teilen der Vergütung.
§5 Zahlungen, Preise und Bedingungen
Die Preise, die von MX Medienagentur angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Bezahlung der Leistungen Ihrer MX Medienagentur erfolgt sofort nach Rechnungserteilung oder nach individueller Vereinbarung. Die Vergütung der Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot der MX Medienagentur ist anders lautend. Eine erteilte (SEPA-)Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde der MX Medienagentur nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Ein entsprechendes Formular wird auf Anfrage von der MX Medienagentur zur Verfügung gestellt.
Die MX Medienagentur stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus.
Falls vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an MX Medienagentur zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§6 Kündigung, Laufzeit und Abnahmetermin
Die Vertragslaufzeit wird von den Parteien individuell im Hauptvertrag bestimmt.
Etwaige freie Kündigungsrechte nach Werk- oder Dienstvertragsrecht während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
§7 Verzug / Außerordentliche Kündigung
Fristen für die Leistungserbringung durch MX Medienagentur beginnen nicht, bevor der jeweils fällige Rechnungsbetrag bei MX Medienagentur eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Leistungen notwendigen Daten vollständig vorliegen bzw. die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält MX Medienagentur sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
Im Fall der Ratenzahlung ist MX Medienagentur berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen, wenn der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist. Die gesamte bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällige Vergütung wird als Schadensersatz geltend gemacht.
§8 Erfüllung
MX Medienagentur wird die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Sie ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
Ist MX Medienagentur gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.
Dem Kunden ist bewusst, dass MX Medienagentur bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet.
§9 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber MX Medienagentur zu gewährleisten. MX Medienagentur behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße Äußerung über Ihr Unternehmen und Ihre Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
§10 Schutzrechte Dritter
Der Kunde garantiert, dass alle Arbeitsmaterialien, die an die MX Medienagentur überlassen werden (z.B. Fotos), frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt die MX Medienagentur insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§11 Nutzungsrechte
Die MX Medienagentur gewährt dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von uns erstellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Unter Arbeits- und Leistungsergebnissen verstehen wir alle Werk- oder Dienstleistungen, die wir für den Kunden erstellen (z.B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, Zeichnungen und Materialien). Solange Arbeitsergebnisse noch nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die MX Medienagentur nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an die MX Medienagentur über.
Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG. Die Weitergabe unserer Inhalte an Dritte ist verboten und wird im Fall des Verstoßes zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Vorbehaltlich anderslautender Individualabrede besteht ein Nutzungsrecht ausschließlich für unseren direkten Vertragspartner.
§12 Haftung
Die MX Medienagentur haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die MX Medienagentur nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
In den Grenzen nach Absatz 1 haftet die MX Medienagentur nicht für Daten- und Programm Verluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie. §13 Schlussbestimmung Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der MX Medienagentur maßgebend.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort ist der Sitz der MX Medienagentur.
Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz der MX Medienagentur.